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VG Ansbach, 08.10.2009 - AN 10 K 09.00992 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Bauliche Veränderung einer Straße; Veränderung der Zufahrt; (keine) erheblich erschwerte Nutzung der Zufahrt; Bestehen einer anderweitigen ausreichenden Verbindung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- VGH Bayern, 15.03.2006 - 8 B 05.1356
Anliegergebrauch und Grundstückszufahrt
Auszug aus VG Ansbach, 08.10.2009 - AN 10 K 09.00992
Weder wird eine Bestandsgarantie hinsichtlich der Ausgestaltung und des Umfangs der Grundstücksverbindung mit der Straße vermittelt noch die Bequemlichkeit oder Leichtigkeit des Zuganges oder Abganges gewährleistet (vgl. hierzu etwa BayVGH vom 15.3.2006 - Az.: 8 B 05.1356, vom 27.10.1998 - Az.: 8 B 97.1604, jeweils in juris). - VGH Bayern, 27.10.1998 - 8 B 97.1604
Auszug aus VG Ansbach, 08.10.2009 - AN 10 K 09.00992
Weder wird eine Bestandsgarantie hinsichtlich der Ausgestaltung und des Umfangs der Grundstücksverbindung mit der Straße vermittelt noch die Bequemlichkeit oder Leichtigkeit des Zuganges oder Abganges gewährleistet (vgl. hierzu etwa BayVGH vom 15.3.2006 - Az.: 8 B 05.1356, vom 27.10.1998 - Az.: 8 B 97.1604, jeweils in juris). - VGH Bayern, 11.04.2005 - 8 CE 05.451
Auszug aus VG Ansbach, 08.10.2009 - AN 10 K 09.00992
Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung dieses Gerichts und auch des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. etwa Beschluss vom 26.1.2005, Az.: AN 10 E 05.00007; Beschluss vom 11.4.2005, Az.: 8 CE 05.451, jeweils in juris). - VG Ansbach, 26.01.2005 - AN 10 E 05.00007
Auszug aus VG Ansbach, 08.10.2009 - AN 10 K 09.00992
Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung dieses Gerichts und auch des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. etwa Beschluss vom 26.1.2005, Az.: AN 10 E 05.00007; Beschluss vom 11.4.2005, Az.: 8 CE 05.451, jeweils in juris).
- VG München, 06.10.2023 - M 28 E 23.4212
Untersagung der Beseitigung einer provisorischen Zufahrt
Es ist im Gegenteil aus der Regelung des Art. 17 Abs. 2 Satz 3 BayStrWG zu folgern, dass der Gesetzgeber den Anliegern zumutet, zunächst die Betriebs- bzw. Nutzungsabläufe auf dem eigenen Grundstück erforderlichenfalls umzuorganisieren, bevor ihnen ein Anspruch gegen den Straßenbaulastträger eingeräumt wird (VG Ansbach, U.v. 8.10.2009 - AN 10 K 09.00992 - juris Rn. 18;… VG Würzburg, U.v. 21.1.2003- W 4 K 01.806 - juris Rn. 10;… BayVGH, B.v. 11.4.2005 - 8 CE 05.451 - juris Rn. 13 ff.;… BayVGH, B.v. 23.6.2015 - 8 CE 15.1023 - juris Rn. 11).